von Judith Blume
Das Heft Nummer 12 der italienischen Comicserie wurde 1954 als erste Schrift von der kurz zuvor eingerichteten Bundesstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert. Begründet wurde die Entscheidung mit der ausführlichen Darstellung eines »Mordversuchs durch Erwürgen«, die sich über fünf Seiten erstreckte.