Gesamtzahl der Objekte: 2700 Archiveinheiten
Objektgattungen: Gerichtsakten, Handakten von Prozessbeteiligten, Urkunden, Sonderhefte, Fotos, Tonträger (Tonbandmitschnitte)
Datierung der Objekte: 1960er und 1970er Jahre
Erfassung: Die Quellen sind nach Archiveinheiten (Aktenordner und Mappen) verzeichnet. Die Hauptakten des 1. und 2. Auschwitz-Prozesses sind nach folgenden Quellensorten erschlossen (Vernehmungsprotokoll, Aussage, Erklärung, Antrag, Verfügung, Brief). Die beiden erstellten Findbücher erlauben einen gezielten Zugriff insbesondere auf die Protokolle der Vernehmungen von Auschwitz-Überlebenden und SS-Angehörigen, die im Rahmen des Vorverfahrens vernommen worden sind. Im Jahr 2013 ist damit begonnen worden, die Akten auf der Basis der Archivsoftware FAUST 7 zu erfassen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens „Gerichtstag halten über uns selbst“, das im Jahr 1996 vom Fritz Bauer Institut mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Medien begonnen wurde, trug das Institut alle noch erreichbaren Bestände zu den Frankfurter Auschwitz-Prozessen zusammen, die nicht entsprechend dem Hessischen Archivgesetz an das Hessische Hauptstaatsarchiv seitens der aktenführenden Behörde, der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main, abzugeben waren. Insbesondere aus den Privatarchiven der Prozessbeteiligten hat das Institut Handakten erhalten können. Die Sammlung ist noch nicht abgeschlossen. Das Institut steht in Verhandlungen mit an den Prozessen beteiligten Rechtsanwälten. Die Sammlung ist gegliedert nach den insgesamt sechs Frankfurter Auschwitz-Prozessen sowie nach folgender Provenienz: Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main, Nebenklagevertretung, Verteidigung.